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Der Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.
V. ist
der bundesweite Zusammenschluss von 34 Schwesternschaften mit
cirka 20.000 Mitgliedern. Die Schwesternschaften unterhalten Schulen
für Pflegeberufe,
Krankenhäuser, Altenheime und ambulante Pflegedienste.
Er ist wie die 19 DRK-Landesverbände ein Mitgliedsverband des Deutschen
Roten Kreuzes.
Er hat unter anderem folgende Aufgaben:
- Beratung seiner Mitglieder in beruflichen, juristischen und
wirtschaftlichen Fragen
- Verantwortung für Aus-, Fort- und Weiterbildung
- Vertretung der Mitglieder in der Öffentlichkeit, Verbänden
und verschiedenen
Gremien
- die berufspolitischen Interessen seiner Mitglieder in der Arbeitsgemeinschaft
Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e. V. zu
vertreten (ADS)
- Zusammenarbeit mit Krankenpflegeverbänden
- Zusammenarbeit mit Gremien des Deutschen Roten Kreuzes
- Vorbereitung von DRK-Schwestern für internationale Hilfsaktionen
des
Roten Kreuzes
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